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Prostatakrebs: Therapieauswahl

Prostatakrebs: Therapieauswahl

Informieren erleichtert Entscheidung

Immer mehr Patienten informieren sich selbst zu ihrer Erkrankung zusätzlich zur ärztlichen Aufklärung. Wissen um Krankheit, Behandlungsmöglichkeiten und mögliche Folgen kann beispielsweise Prostatakrebs-Patienten den Umgang mit der Erkrankung erleichtern.

Ärzte tauschen sich vermehrt mit ihren Patienten über Informationen zu Erkrankungen im Internet aus. Dies hat eine Online-Umfrage bei über 800 ambulant tätigen Ärzten Ende 2015 ergeben. Die Umfrage wurde von der Bertelsmannstiftung und der Barmer GEK durchgeführt. Mehr als die Hälfte der Ärzte begrüßt diese Entwicklung. „Immerhin etwas mehr als ein Drittel der Befragten gab an, dass informierte Patienten sich leichter an Entscheidungen für ihre Gesundheit beteiligen können“ erklärt Prof. Jürgen Debus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO). „Das ist genau der Punkt, an dem wir ansetzen: Wer Grundsätzliches über Krebstherapien weiß – sei es Operation, Chemo- oder Strahlentherapie – kann zusammen mit dem behandelnden Arzt die für ihn beste Therapieentscheidung treffen und diese auch mittragen.“

Vorabinformationen helfen im Arztgespräch

Bei der Behandlung von Prostatakrebs beispielsweise stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Neben der lang bewährten Strahlentherapie gibt es verschiedene moderne Bestrahlungstechniken. Ziel ist es, die für den Patienten geeignetste Therapie auszuwählen. „Das geht nur in einem persönlichen Gespräch“, betont Prof. Stephanie Combs, Pressesprecherin der DEGRO. „Das Alter und die persönliche Definition von Lebensqualität sind unter anderem wichtige Entscheidungsparameter. Der vorinformierte Patient kann eigene Kriterien einbringen und wir können auf Augenhöhe miteinander sprechen“, erläutert Prof. Combs.

Bei Zweifeln ärztliche Zweitmeinung einholen

Sollten Patienten an der Einschätzung des Arztes zweifeln, empfiehlt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen, betont Prof. Debus. „Der Arzt ist und bleibt der Experte – das steht nicht infrage. Dennoch darf der Patient eine Therapieempfehlung hinterfragen und sollte dies vor allem dann tun, wenn er nicht hinter der Therapieentscheidung steht“, meint Prof. Debus. „Und kommt der Patient dann wieder zurück, behandle ich ihn natürlich genauso gern und engagiert wie zuvor auch.“

Quelle: Internisten im Netz

| Julia Schmidt/DEGRO/Internisten im Netz ; Bildrechte: